Gute Chancen für kleine Frühchen

WAZ, Bottrop, 28.01.2011, Helga Pillar

 Frühchen bedrüfen der besonderen Betreuung. Die will die Kinderklinik auch weiterhin gerne leisten. Foto: Birgit Schweizer/waz

Den Streit um die Erlaubnis der Versorgung sehr kleiner Frühgeburten hat die Bottroper Kinderklinik erst einmal gewonnen.

 Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, vor dem insgesamt 30 Kliniken (auch die Bottroper) geklagt hatten, hält es nicht für nachvollziehbar, die Mindestmenge zum Erhalt frühgeburtlicher Stationen einfach auf 30 zu erhöhen. Es bleibt bei der Zahl von 14, die in Bottrop auf jeden Fall erreicht wird.

 Der Gemeinsame Bundesausschuss – oberstes Beschlussgremium der Selbstverwaltung der Ärzte, Krankenhäuser und Kassen – hatte erreichen wollen, dass zu Beginn des Jahres 2011 nur noch solche Kliniken Frühgeborene mit einem Gewicht unter 1250 Gramm aufnehmen dürfen, die jährlich mindestens 30 solcher Geburten verzeichnen.

 Das hätte gravierende Folgen für die Frühgeborenenbetreuung, da die Versorgung dieser kleinsten Frühchen von den Krankenkassen deutlich höher bezahlt wird als die Betreuung kräfigerer Frühchen. Nur so lasse sich der Erhalt der gesamten Abteilung absichern.

 Mit der – wenn auch erst vorläufigen – Entscheidung des Gerichtes über die Eilanträge (die rechtskräftige in der Hauptsache steht noch aus) könne man jetzt die Extrem-Frühchen gut weiter versorgen, freut sich Dr. Martin Günther, Chefarzt der Kinderklinik. Rund 18 solcher Winzlinge mit realen Chancen habe die Kinderklinik jährlich.

 Ein recht hohe Zahl, die vor allem auch der Reputation des Chef-Gynäkologen am Marienhospital, Dr. Hans-Christian Kolberg zu verdanken, sei, betont Dr. Günther.

 Das Gericht hegt in seiner Begründung Zweifel an der Planbarkeit der Versorgung und sieht die Abhängigkeit der Leistungsqualität von der Leistungsmenge als nicht hinreichend belegt an. Auch fürchtet es um die vorschnelle Zerschlagung funktionsfähiger Perinatalzentren.